EU-Gewährleistungshinweis
Fertige EU-VorlageVerpflichtung
Immer. Ab dem 27. September 2026 für alle Waren, die an Verbraucher verkauft werden.
Bezugsquelle
Die EU stellt den Hinweis in mehreren Sprachen bereit. Der gesamte Hinweis ist vorgegeben und darf nicht verändert werden.
Hinweis im offiziellen EU-Portal beziehenAnbringung
- Im Laden: gut sichtbar aushängen, etwa an der Eingangstür, als Plakat an einer Wand oder im Gang und an der Kasse. Der Druck erfolgt in CMYK, mindestens im Format A4 und in einer Qualität, die dauerhaft lesbar bleibt. Der Hinweis darf nicht verzerrt, beschnitten oder gefaltet werden, sodass die Lesbarkeit gewährleistet und der QR-Code scannbar ist.
- Online: auffällig platzieren, zum Beispiel als allgemeiner Hinweis in der Kopfzeile, auf der Produktseite oder an der Kasse. Ein Satz wie „Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte“ öffnet ihn beim ersten Klick oder Überfahren. In RGB, lesbar in Standardgrösse, mit Link zum Ziel des QR-Codes und auch in der Bestätigungs-E-Mail.
Für die genauen Vorgaben siehe:
Praktische Leitlinien im offiziellen EU-Portal