EU-GARAN-Label Generator

Kostenloser GARAN-Label Generator: Label-Vorlage mit Marke, Modell und Garantiedauer erstellen und als SVG oder PNG herunterladen, für Banner und Produktseiten.

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GARAN-Label konfigurieren

Online ist nur die Farbversion zulässig.

4. Produktdaten
Jahre

Die Dauer muss mehr als 2 Jahre betragen, damit das Label zulässig ist.

Offizielle EU-Quelle ansehen

Keine Rechtsberatung. Richtigkeit der Angaben und Zulässigkeit des Labels liegen allein beim Verwender.

Gewährleistungshinweis vs. GARAN-Label

Beim Verkauf von Waren an Verbraucher in der EU sind zwei einheitliche Kennzeichnungen relevant: Der Gewährleistungshinweis ist immer Pflicht. Das GARAN-Label ist zusätzlich bei bestimmten gewerblichen Haltbarkeitsgarantien von Herstellern verpflichtend.

EU-Gewährleistungshinweis

Fertige EU-Vorlage
Der harmonisierte Hinweis informiert Verbraucher über die gesetzliche Gewährleistung, vor allem darüber, dass Verbraucher in der EU mindestens 2 Jahre gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung für alle in der EU verkauften Konsumgüter haben.

Verpflichtung

Immer. Ab dem 27. September 2026 für alle Waren, die an Verbraucher verkauft werden.

Bezugsquelle

Die EU stellt den Hinweis in mehreren Sprachen bereit. Der gesamte Hinweis ist vorgegeben und darf nicht verändert werden.

Hinweis im offiziellen EU-Portal beziehen

Anbringung

  • Im Laden: gut sichtbar aushängen, etwa an der Eingangstür, als Plakat an einer Wand oder im Gang und an der Kasse. Der Druck erfolgt in CMYK, mindestens im Format A4 und in einer Qualität, die dauerhaft lesbar bleibt. Der Hinweis darf nicht verzerrt, beschnitten oder gefaltet werden, sodass die Lesbarkeit gewährleistet und der QR-Code scannbar ist.
  • Online: auffällig platzieren, zum Beispiel als allgemeiner Hinweis in der Kopfzeile, auf der Produktseite oder an der Kasse. Ein Satz wie „Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte“ öffnet ihn beim ersten Klick oder Überfahren. In RGB, lesbar in Standardgrösse, mit Link zum Ziel des QR-Codes und auch in der Bestätigungs-E-Mail.

Für die genauen Vorgaben siehe:

Praktische Leitlinien im offiziellen EU-Portal

EU-GARAN-Label

Mit diesem Tool erstellbar
Das harmonisierte EU-GARAN-Label steht für eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie, die in Jahren angegeben wird und die ein Hersteller freiwillig anbietet.

Verpflichtung

Ab dem 27. September 2026, wenn die Herstellergarantie folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Kostenlos: ohne Aufpreis für den Verbraucher
  • Gesamtes Produkt gedeckt: nicht nur einzelne Komponenten
  • Länger als zwei Jahre: über die gesetzliche Gewährleistung hinaus

Bezugsquelle

Die EU stellt eine Vorlage für das Label bereit. Bearbeitet werden dürfen nur Marke, Modell und Garantiedauer, alles andere ist vorgegeben.

Vorlage im offiziellen EU-Portal beziehen

Oder Sie füllen das Label direkt in unserem Generator auf dieser Seite aus.

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Anbringung

  • Im Laden: klar dem jeweiligen Produkt zugeordnet, etwa am Regal neben dem Produkt, auf der Verpackung oder als Anhänger oder Aufkleber am Produkt. In CMYK gedruckt, mindestens 95 x 100 mm, bevorzugt in Farbe (Schwarz-Weiss ist zulässig) und nur in der vollständigen Fassung, nicht als Nested Label.
  • Online: vor dem Kauf gut sichtbar beim Produkt, etwa auf der Produktseite (im Produktbild, in der Galerie oder in der Beschreibung), direkt vor der Bestellung und in der Bestätigungs-E-Mail. In RGB, lesbar in Standardgrösse, mit Link zum Ziel des QR-Codes. Bei wenig Platz genügt das Nested Label, das beim Klick oder Überfahren das vollständige Label öffnet.

Für die genauen Vorgaben siehe:

Praktische Leitlinien im offiziellen EU-Portal

Häufig gestellte Fragen zum EU-GARAN-Label

1 Wann muss das EU-GARAN-Label verwendet werden und wann nicht?

Ab dem 27. September 2026 ist das Label Pflicht, wenn Sie Verbrauchern freiwillig eine Herstellergarantie geben, die alle drei Voraussetzungen erfüllt:

  • Kostenlos: Für die Garantie fällt kein Aufpreis, Abo oder Zusatzbeitrag an.
  • Gesamtes Produkt gedeckt: Sie gilt für das ganze Produkt, nicht nur für einzelne Teile wie Motor oder Akku.
  • Länger als zwei Jahre: Die Laufzeit übersteigt die gesetzliche Gewährleistung, also mindestens 2,5 Jahre.

Wichtig:

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt, muss das Label verwendet werden, auch wenn die Garantie selbst freiwillig ist.
  • Fehlt eine Voraussetzung, darf das Label nicht verwendet werden.
2 Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Garantie?
  • Gesetzliche Gewährleistung: Sie gilt immer. Verbraucher in der EU haben für alle in der EU verkauften Konsumgüter mindestens 2 Jahre Anspruch darauf, und zwar gegenüber dem Verkäufer.
  • Garantie: Eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers, die auch länger als zwei Jahre dauern kann. Sie ersetzt die gesetzliche Gewährleistung nicht, sondern kommt dazu.

Deshalb gibt es zwei Kennzeichnungen: Der Gewährleistungshinweis ist ab dem 27. September 2026 immer Pflicht, das GARAN-Label nur bei einer Garantie, die zusätzliche Voraussetzungen erfüllt.

3 Was müssen Verkäufer und Händler beim GARAN-Label beachten?

Verkäufer und Händler müssen das Label deutlich anzeigen, damit Verbraucher erkennen, bei welchen Produkten die Garantie gilt.

  • Im Laden: Klar dem jeweiligen Produkt zugeordnet, etwa am Regal, auf der Verpackung oder als Anhänger. Nur in der vollständigen Fassung, nicht als Nested Label.
  • Online: Vor dem Kauf gut sichtbar beim Produkt, direkt vor der Bestellung und in der Bestätigungs-E-Mail.

Die genauen Vorgaben zu Grösse, Farbe und Anbringung stehen im Abschnitt zum GARAN-Label weiter oben.

4 Welche Teile des Labels dürfen angepasst werden?

Angepasst werden dürfen nur drei Angaben:

  • Marke: Der Name des Herstellers, der die Garantie gewährt.
  • Modell: Die Bezeichnung des Produkts, für das die Garantie gilt.
  • Garantiedauer: Die Dauer in Jahren, ganz oder halb (z. B. 3 oder 3,5). Andere Werte wie 4,1 sind nicht zulässig.

Wichtig: Alles andere ist fest vorgegeben und darf nicht verschoben, verändert oder entfernt werden: GARAN-Logo, EU-Schild, Kalender-Symbol mit 365, QR-Code und der Block mit den 24 Sprachen.

Die anpassbaren Angaben werden in der Schriftart Inter gesetzt.

5 Wohin führt der QR-Code?

Beide Vorlagen enthalten einen festen QR-Code, der auf das EU-Portal „Your Europe“ führt:

Der QR-Code darf nicht verändert werden. Online gehört neben das Label zusätzlich ein Link zum selben Ziel.

6 Was ist das Nested Label und wo setze ich es ein?

Das Nested Label ist die kompakte Variante mit nur dem Kalender-Symbol, der Jahreszahl und dem GARAN-Schriftzug. Die EU erlaubt es auf kleinen Bildschirmen und in Produktübersichten.

Bedingung: Bei der ersten Interaktion (Mouseover, Klick oder Tippen) muss sich das vollständige GARAN-Label mit QR-Code, Marke und Modell öffnen.

Wichtig: Im physischen Druck (Geschäft oder Verpackung) ist das Nested Label ausdrücklich verboten.

7 Wann ist Schwarz-Weiss erlaubt?
  • Digital (Online): Nur Farbe. Auf digitalen Oberflächen wie Onlineshops, Bannern und Bestellbestätigungen ist die Vollfarb-Variante vorgeschrieben.
  • Gedruckt: Farbe oder Schwarz-Weiss. Für Verpackungen, Hangtags und Regaletiketten ist Vollfarbe die Standardvariante. Schwarz-Weiss ist im Laden ebenfalls zulässig.
8 Darf der Sprachenblock gekürzt werden?

Nein. Der Block mit dem Hinweis „Herstellergarantie in Jahren“ in allen 24 Amtssprachen gehört fest zum Label, auch wenn Sie nur in einem Land (einer Sprache) verkaufen. Er darf nicht gekürzt, ausgeblendet oder durch eine Einzelsprache ersetzt werden.

9 Welche Garantiedauer kann ich im Tool eingeben?

Das Label ist nur für Garantien zulässig, die länger als die gesetzlichen zwei Jahre dauern. Deshalb beginnt das Tool bei 2,5 Jahren und geht bis 99 Jahre. Bis 10 Jahre sind halbe Jahre möglich (z. B. 3,5), darüber nur ganze Jahre, damit die Zahl sauber ins Label passt. Ihre Eingabe wird automatisch auf die nächste zulässige Stufe gerundet: Aus 4,3 wird 4,5 und aus 12,5 wird 13.

10 In welchem Format bekomme ich das Label und wie binde ich es ein?

Das Label ist eine fertige Vorlage, die Sie für Banner, Produktseiten und Bestätigungs-E-Mails verwenden können. Das Tool bietet drei Formate:

  • SVG: Vektorgrafik, beliebig skalierbar ohne Qualitätsverlust.
  • PNG: Pixelbild mit 1077 × 1134 Pixeln (Volllabel) für Systeme, die kein SVG unterstützen.
  • HTML: Ein Einbettungscode zum Kopieren, mit dem Sie das Label direkt in Ihre Website einbinden.
11 Wie hängt das GARAN-Label mit dem digitalen Produktpass zusammen?

Rechtlich sind es zwei getrennte Regelungen, die sich nicht gegenseitig voraussetzen:

  • GARAN-Label: Eine Kennzeichnung für Verbraucher beim Verkauf, geregelt in der Richtlinie (EU) 2024/825 und der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Sie zeigt, dass der Hersteller eine freiwillige Garantie gibt.
  • Digitaler Produktpass: Ein digitaler Datensatz zum Produkt, der über einen Datenträger wie einen QR-Code abrufbar ist. Er beruht auf der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 und kommt nach und nach für einzelne Produktgruppen.

Das Label ersetzt keinen Produktpass, und ein Produktpass ersetzt das Label nicht. Der QR-Code des Labels führt zum EU-Portal „Your Europe“, nicht zum Produktpass.

Mit itemactive können Sie die Garantiebedingungen zusätzlich direkt im Produktpass hinterlegen, damit sie am selben Ort abrufbar sind wie die übrigen Produktinformationen.

Offizielle EU-Vorgaben und Rechtsgrundlagen

Ausführliche behördliche Leitlinien und die offiziellen Originalvorlagen finden Sie im Unternehmensportal Your Europe der Europäischen Kommission:

Portal „Your Europe“: Gewährleistungslabel und GARAN-Label

Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss

Diese Website wird von itemactive als kostenloser Service zur Verfügung gestellt. Das Tool dient der Unterstützung bei der visuellen Vorbereitung und wird ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Eignung bereitgestellt. Die Nutzung stellt keine Rechtsberatung dar.

itemactive übernimmt keine Haftung für die regulatorische Konformität erstellter Kennzeichnungen oder für Ansprüche, die aus deren Nutzung entstehen. Hersteller und Händler bleiben für die Einhaltung aller Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/825, der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 sowie anderer Bestimmungen allein verantwortlich.

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