Seit dem 20. Juli 2026 ist das Register für Digitale Produktpässe (DPP-Register) der Europäischen Kommission in Betrieb. Jeder Wirtschaftsakteur, der ein Produkt mit verpflichtendem Digitalem Produktpass (DPP) auf den EU-Markt bringt, muss diesen Pass dort registrieren. Den Anfang machen bestimmte grosse Batterien am 18. Februar 2027. Textilien, Möbel, Stahl, Reifen, Elektronik, Bauprodukte, Spielzeug und Waschmittel folgen, sobald ihre Regeln in Kraft treten.
Bevor auch nur ein Pass registriert werden kann, muss Ihre Organisation im Register angemeldet und verifiziert sein. Dazu braucht es ein EU-Login-Konto, einen zweiten Authentifizierungsfaktor, eine von der Kommission versiegelte Erklärung und ein qualifiziertes elektronisches Siegel oder eine qualifizierte elektronische Signatur eines Vertrauensdiensteanbieters. Nichts davon ist kompliziert, aber einige Schritte haben Vorlaufzeiten, die Sie nicht erst wenige Wochen vor Ihrer Frist entdecken möchten.
Wir haben den Prozess selbst in der Testumgebung des Registers durchlaufen, jeden Schritt mit Screenshots festgehalten und das offizielle Benutzerhandbuch der Kommission beigezogen. Im Folgenden führen wir Sie der Reihe nach durch Kontoerstellung, Registrierung und Verifizierung, erklären die Entscheidungen, die Sie unterwegs treffen müssen, und zeigen, was danach folgt.
Screenshots aufgenommen von itemactive in der Testumgebung des DPP-Registers (September 2026). Benutzeroberfläche © Europäische Union, weiterverwendet unter CC BY 4.0. Screenshots können zugeschnitten und einzelne Daten geschwärzt sein.
Stand: Oktober 2026. Das Register ist in Betrieb, wird aber noch ausgebaut.
Funktioniert bereits
- Zugang über EU Login
- Anmeldung und Verifizierung Ihrer Organisation, in der Testumgebung und im Produktivsystem
- Probeweise Registrierung von Pässen in der Testumgebung, mit Granularitätsebene und Pass-URL
Noch nicht verfügbar
- API-Zugang
- Vollständige Registrierung von Pässen: Der semantische Katalog für die erste Produktgruppe (Batterien) ist noch nicht final und fehlt derzeit noch
Wir aktualisieren diese Anleitung, wenn sich das Register ändert (siehe Änderungen an dieser Anleitung).
Inhalt
Was das DPP-Register ist (und was nicht)
Das Register ist ein Verzeichnis, kein Speicherort für Ihre Produktpässe. Es erfasst pro Pass nur wenige Daten: vor allem die eindeutige Produktkennung (eine URL, die auf den gehosteten Pass zeigt), den registrierenden Wirtschaftsakteur und, wo vorgeschrieben, Angaben wie den Warencode. Der Inhalt des Passes mit allen Produkt-, Nachhaltigkeits- und Compliance-Informationen bleibt bei Ihnen oder bei einem DPP-Dienstleister Ihrer Wahl.
Behörden nutzen dieses Verzeichnis auf zwei Arten:
- Zoll: Bevor importierte Waren in den freien Verkehr überführt werden, kann der Zoll elektronisch prüfen, ob für das Produkt ein gültiger, registrierter DPP existiert.
- Marktüberwachung: Behörden finden die registrierten Pässe einer Produktgruppe und folgen dem Link zu den gehosteten Daten.
Eine Übersicht dazu, welche Zugriffsrechte Behörden und weitere Akteure beim Produktpass besitzen, bietet unser Leitfaden zum DPP-Ökosystem.
Für Sie als Wirtschaftsakteur bedeutet das zwei getrennte Aufgaben: einen Pass hosten, der jederzeit erreichbar ist, und dessen Kennung im Register eintragen. Diese Anleitung behandelt die zweite.
Vor dem Start: Was Sie brauchen
Die Anmeldung selbst dauert weniger als eine Stunde. Wie schnell Sie tatsächlich durchkommen, hängt von diesen Punkten ab:
- Die Wahl eines zweiten Authentifizierungsfaktors: Das Register akzeptiert kein reines Passwort. Einen Passkey auf Computer oder Smartphone können Sie während der Anmeldung direkt einrichten, wie in Schritt 3 gezeigt. Andere Methoden brauchen etwas Vorbereitung: die EU-Login-App auf Ihrem Smartphone, einen Sicherheitsschlüssel oder Hardware-Token griffbereit oder eine nationale eID, die EU Login akzeptiert.
- Die offiziellen Daten Ihrer Organisation: Rechtlicher Name, eingetragene Adresse, Land der Registrierung und eine amtliche Kennung (für Unternehmen bevorzugt die Handelsregisternummer). Sie müssen exakt mit Ihrem Zertifikat übereinstimmen, mehr dazu unten.
- Ein gesetzlicher Vertreter: Die Person, die rechtlich befugt ist, im Namen der Organisation zu unterschreiben oder zu siegeln, mit Name und E-Mail-Adresse.
- Ein qualifiziertes Siegel oder eine qualifizierte Signatur: Beides stellt ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (QTSP) nach der EU-eIDAS-Verordnung aus; was Sie brauchen, hängt von Ihrer Rechtsform ab (siehe unten). Das ist der Punkt mit der längsten Vorlaufzeit, weil der Anbieter Ihre Identität (und die Ihres Unternehmens) prüfen muss, bevor er das Siegel oder die Signatur ausstellt. Bestellen Sie es zuerst.
Ein qualifiziertes elektronisches Siegel (QSeal), ausgestellt auf Ihr Unternehmen. Das gilt für juristische Personen wie eine GmbH oder AG.
Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES), ausgestellt auf Sie persönlich. Das gilt für Personen, die im eigenen Namen handeln, etwa als eingetragener Kaufmann (e.K.).
Produktiv- oder Testumgebung?
Die Kommission betreibt zwei getrennte Umgebungen:
| Umgebung | Adresse und Zweck |
|---|---|
| Produktiv | registry.product-passport.ec.europa.eu: das echte Register. In der Fusszeile steht «Production». |
| Test | registry.acc.product-passport.ec.europa.eu: eine Sandbox. Vor der Anmeldung zeigt EU Login ein oranges «-ACCG-»-Badge, nach der Anmeldung zeigt das Register ein rotes «MOCK»-Badge. Braucht ein eigenes EU-Login-Konto, getrennt von dem im Produktivsystem. Daten werden nicht in die Produktivumgebung übernommen und können gelöscht werden. |
Die Testumgebung eignet sich zum Üben, ist aber keine Abkürzung: Laut Benutzerhandbuch funktioniert die Verifizierung dort genau wie im Produktivsystem und verlangt dieselben gültigen Daten und dasselbe qualifizierte Siegel. Alles in dieser Anleitung gilt für beide.
Schritt 1: Das Register öffnen
Einstiegspunkt ist die Seite der Kommission zum DPP-Register auf der Binnenmarkt-Website. Sie verlinkt das Produktivregister, die Testumgebung und das Benutzerhandbuch für Wirtschaftsakteure. Das Register und seine Oberfläche sind derzeit nur auf Englisch verfügbar, deshalb zeigen alle Screenshots die englische Version.
Egal welche Umgebung Sie wählen, Sie landen direkt bei EU Login. Die Testumgebung nutzt die Abnahmeversion von EU Login, erkennbar am orangen «-ACCG-»-Badge über dem EU-Login-Logo. Das rote «MOCK»-Badge erscheint erst nach der Anmeldung im Register.
Schritt 2: Ihr EU-Login-Konto anlegen
Klicken Sie auf Create an account und geben Sie Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und die Sprache für EU-Login-E-Mails ein. Bestätigen Sie die Datenschutzerklärung und senden Sie das Formular ab.
Zwei Punkte sollten Sie hier entscheiden:
- Nutzen Sie eine persönliche Geschäftsadresse, kein Sammelpostfach. EU Login ist ein Konto für eine Person. Die Organisation wird später im Register angelegt, und Sie werden ihr Administrator.
- Denken Sie an die Person, die tatsächlich im Register arbeitet. Wenn Ihr gesetzlicher Vertreter keine Registrierungen vornehmen wird, muss das Konto nicht auf ihn laufen. Seine Daten werden bei der Verifizierung separat abgefragt.
EU Login schickt anschliessend eine E-Mail mit einem Link, über den Sie Ihr Passwort festlegen.
Schritt 3: Vor der Anmeldung einen zweiten Faktor einrichten
Der nächste Bildschirm sieht so aus, als würde das Passwort genügen, doch das tut es nicht. So läuft es ab, und so kommen Sie weiter.
Die erste Anmeldung schlägt fehl
Sobald Ihr Passwort festgelegt ist, fordert EU Login Sie auf, sich am Register anzumelden. Die Seite zeigt ein Passwortfeld, die Methode darunter ist aber auf «Trusted Platform, security key or passkey» voreingestellt.
Ein neues Konto hat nichts davon hinterlegt, also schlägt die Anmeldung mit Passwort und Sign in fehl:
Eine andere Methode zu wählen hilft auch nicht. Das Auswahlmenü bietet die EU-Login-App, Hardware-Tokens und nationale eID, aber keine Anmeldung am Register mit Passwort allein.
Direkt bei EU Login mit Passwort anmelden
Der Ausweg ist ein Umweg: Melden Sie sich bei EU Login selbst an, nicht als Zugang zum Register. Die beiden Anmeldeseiten sehen fast gleich aus, achten Sie deshalb darauf, auf welcher Sie sind:
- Anmeldung für das Register: Über der Überschrift «Sign in to continue» steht eine Zeile mit dem Dienst, der die Anmeldung verlangt (in der Testumgebung: «login requires you to authenticate»). Die Adresse enthält
/cas/oauth2/authorize. Eine Passwort-Option gibt es hier nicht. - Eigene Anmeldeseite von EU Login: nur die Überschrift, ohne Zeile darüber. Die Adresse enthält
/cas/login. Hier enthält die Methodenliste die Option Password.
Dorthin gelangen Sie über den Link My account in der Fehlermeldung. EU Login verlangt eine erneute Anmeldung, diesmal auf der eigenen Seite. Wählen Sie in der Methodenliste Password, geben Sie Ihr Passwort ein und melden Sie sich an. Sie landen direkt in My Account.
Einen Passkey in My Account hinzufügen
Wählen Sie in My Account den Punkt Manage my Trusted Platforms, security keys and passkeys. Fügen Sie eine Trusted Platform (den eingebauten Authentifikator Ihres Computers, etwa Touch ID oder Windows Hello), einen Sicherheitsschlüssel oder einen Passkey hinzu und geben Sie dem Gerät einen Namen.
Ihr Browser oder Betriebssystem fragt dann, ob der Passkey erstellt werden soll. Bestätigen Sie, und EU Login meldet, dass der Passkey hinzugefügt wurde.
Mit dem Passkey am Register anmelden
Gehen Sie nun zurück zum Register und melden Sie sich erneut an, mit der Methode Passkey. Ihr Browser bietet den eben erstellten Passkey an, bestätigen Sie ihn.
Wenn mehrere Kolleginnen und Kollegen mit dem Register arbeiten, braucht jede Person ein eigenes EU-Login-Konto mit eigenem zweitem Faktor. Ein Passkey im Passwortmanager oder geräteübergreifend synchronisiert ist im Alltag am bequemsten, die App dient als Rückfallebene.
Schritt 4: Anmelden und die Registrierung starten
Nach der Anmeldung landen Sie beim ersten Mal auf der Seite Welcome, die den weiteren Ablauf zusammenfasst: Daten der Organisation erfassen, eine von der Kommission versiegelte PDF-Erklärung erhalten, diese mit einem qualifizierten Siegel oder einer qualifizierten Signatur versehen und hochladen.
Beachten Sie den Satz zu bestehenden Organisationen: Ist Ihr Unternehmen bereits angemeldet, melden Sie es nicht erneut an. Bitten Sie stattdessen den Administrator Ihrer Organisation um eine Einladung.
Klicken Sie auf Enrol New Organisation.
Schritt 5: Die Daten Ihrer Organisation erfassen
Die erste Entscheidung betrifft den Organisationstyp. Er bestimmt, welche Namensfelder, Kennungen und welches Zertifikat gelten:
Für ein Unternehmen oder eine andere eingetragene juristische Person, etwa eine GmbH oder AG.
- Name: der rechtliche (eingetragene) Name
- Kennung: Handelsregisternummer (NTR, bevorzugt), Legal Entity Identifier (LEI), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT), eID-Kennung oder Local definition
- Verifizierung: qualifiziertes elektronisches Siegel (QSeal)
Für Personen, die im eigenen Namen handeln, etwa als eingetragener Kaufmann (e.K.).
- Name: Vor- und Nachname
- Kennung: Steuernummer (TIN, bevorzugt, mindestens 8 Zeichen), persönliche Identifikationsnummer (PNO), eID-Kennung, Personalausweis, Reisepass oder Local definition. Die Handelsregisternummer ist nicht darunter, auch wenn Sie eine haben.
- Verifizierung: qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Personengesellschaften wie die GbR behandelt das Benutzerhandbuch nicht ausdrücklich. Ist das Ihre Rechtsform, klären Sie mit Ihrem QTSP, welches Zertifikat er ausstellen kann, und mit dem Helpdesk der Kommission, welchen Organisationstyp Sie wählen.
Wählen Sie mit Bedacht: Wer den Typ nach Beginn der Eingabe wechselt, erhält ein neues, leeres Formular.
Im Adressblock ist die eingetragene Adresse gefragt (die aus dem Handelsregister, keine Postanschrift). Pflicht sind nur Strasse und Land der Registrierung.
Die Kennung wählen
Als Nächstes folgt eine amtliche Kennung, aus den oben genannten Typen für Ihren Organisationstyp.
«Local definition» blendet ein zweites Auswahlfeld für den zweistelligen Ländercode ein, der Ihrer Kennung vorangestellt wird.
Die Kennung ist in der Praxis keine freie Wahl. Bei der Verifizierung vergleicht das Register Ihre Formulardaten mit den Attributen im Zertifikat Ihres Siegels oder Ihrer Signatur (siehe Schritt 7). Nehmen Sie die Kennung, die Ihr QTSP ins Zertifikat schreibt, und erfassen Sie sie in genau demselben Format: vollständig, nicht nur einen Teil davon. Prüfen Sie das Zertifikat, bevor Sie das Formular ausfüllen, nicht danach. Wenn Sie unsicher sind, welche Kennung Ihr Zertifikat enthält, fragen Sie den QTSP, der Ihr Siegel ausgestellt hat.
Compliance-Kontakt
Zum Schluss eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer für Compliance-Fragen. Marktüberwachungs- und andere zuständige Behörden können darüber Kontakt zu Registrierungen oder zur Produktkonformität aufnehmen, öffentlich angezeigt werden die Angaben nicht. Eine Teamadresse wie compliance@ ist hier besser als eine persönliche.
Klicken Sie auf Save. Fehlt etwas oder stimmt ein Format nicht, markiert das Register die betroffenen Felder. Andernfalls bestätigt es die Eingabe, und Sie fahren im Dialog mit Start Verification fort.
Sie können jederzeit pausieren. Bei Ihrer Rückkehr setzt das Register beim zuletzt abgeschlossenen Schritt wieder ein.
Schritt 6: Die versiegelte PDF-Erklärung anfordern und herunterladen
Die Verifizierung ist ein Assistent in drei Stufen. Zuerst erfassen Sie den gesetzlichen Vertreter: Vorname, Nachname und E-Mail der Person, die im Namen der Organisation unterschreiben oder siegeln darf. Dann klicken Sie auf Request Declaration.
Das Register erzeugt eine PDF-Erklärung mit allen Daten Ihrer Organisation, die bereits von der Europäischen Kommission versiegelt ist. Laden Sie sie herunter. Schlägt die Erzeugung fehl, weil der Siegeldienst der Kommission vorübergehend nicht verfügbar ist, fordern Sie einfach eine neue Erklärung an.
Die Erklärung ist ein einseitiges Dokument auf Englisch (andere Sprachen gibt es derzeit nicht). Sie wiederholt Ihre Formulardaten und hält fest, dass die Organisation im Register nur Handlungen vornimmt, zu denen sie rechtlich befugt ist. Das Siegel der Kommission ist als digitale Signatur eingebettet.
Verändern Sie die Datei nicht. Weder den Inhalt noch die Metadaten, auch nicht durch «Als PDF drucken». Die einzige erlaubte Änderung ist Ihr eigenes qualifiziertes Siegel oder Ihre qualifizierte Signatur. Jede andere Änderung bricht das Siegel der Kommission, und die Erklärung wird abgelehnt.
Schritt 7: Die Erklärung mit einem qualifizierten Zertifikat siegeln oder signieren
Dieser Schritt findet ausserhalb des Registers statt, und er entscheidet darüber, ob die Verifizierung gelingt. Der gesetzliche Vertreter versieht das heruntergeladene PDF mit dem qualifizierten Siegel (Unternehmen) oder der qualifizierten Signatur (Einzelunternehmer). Das Register prüft vier Dinge:
- Qualifikationsniveau: Unternehmen brauchen ein qualifiziertes elektronisches Siegel, Einzelunternehmer eine qualifizierte elektronische Signatur. Fortgeschrittene oder einfache Siegel und Signaturen werden abgelehnt. Ein qualifiziertes Zertifikat allein genügt nicht: Es muss entweder auf einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit liegen (Smartcard oder USB-Token Ihres QTSP) oder über einen qualifizierten Fernsignaturdienst genutzt werden. Ein qualifiziertes Zertifikat, das als Softwaredatei (.p12 oder .pfx) installiert ist, erzeugt nur eine fortgeschrittene Signatur, und die Verifizierung lehnt sie ab.
- Vertrauenswürdiger Anbieter: Das Zertifikat muss von einem QTSP auf den Vertrauenslisten der EU und des EWR stammen. Ein QTSP aus einem Mitgliedstaat wird in allen anderen anerkannt.
- Signaturformat: Siegel oder Signatur müssen als PAdES Baseline (Stufe B, T, LT oder LTA) im PDF eingebettet sein. Andere Container wie abgesetzte Signaturen oder ASiC-Dateien werden nicht akzeptiert.
- Übereinstimmende Daten: Die Attribute des Zertifikats müssen mit Ihren Formulareingaben übereinstimmen.
Das Benutzerhandbuch nennt die Zertifikatsfelder, die mit Ihrem Formular verglichen werden, und das Validierungswerkzeug der Kommission (siehe unten) zeigt das Qualifikationsniveau:
- Rechtlicher Name: organizationName, O (2.5.4.10)
- Land der Registrierung: countryName, C (2.5.4.6)
- Kennung der Organisation: organizationIdentifier (2.5.4.97)
- Validierungswerkzeug zeigt: QESeal
- Vorname: givenName (2.5.4.42)
- Nachname: surname, sn (2.5.4.4)
- Land der Registrierung: countryName, C (2.5.4.6)
- Kennung: serialNumber (2.5.4.5)
- Validierungswerkzeug zeigt: QESig
Diese Attribute finden Sie in jedem Dokument, das Sie bereits mit demselben Zertifikat gesiegelt haben: Öffnen Sie im Signaturbereich des PDF-Readers die Zertifikatsdetails und sehen Sie unter «Subject» nach. Steht im Formular «Beispiel GmbH» und im Zertifikat «Beispiel GmbH & Co. KG», scheitert die Verifizierung. Korrigieren Sie zuerst das Formular und fordern Sie dann eine neue Erklärung an.
Mit welchem Werkzeug signieren
Das Signaturwerkzeug bestimmt das Signaturformat und ist deshalb ebenso wichtig wie das Zertifikat:
- Das Werkzeug oder Fernsignaturportal Ihres QTSP: Meist der einfachste Weg. Lassen Sie sich bestätigen, dass es PAdES Baseline erzeugt.
- Adobe Acrobat: Funktioniert, aber prüfen Sie vorher eine Einstellung. Acrobat bettet Signaturen unter Umständen in einem Format ein, das kein PAdES ist, und die Erklärung wird dann trotz gültigem Zertifikat abgelehnt. Setzen Sie unter Voreinstellungen › Unterschriften › Erstellung und Darstellung › Weitere… das Standardformat für Signaturen auf CAdES-Äquivalent, bevor Sie signieren.
- Die kostenlose DSS-Signaturanwendung der Kommission: Ein Desktopwerkzeug, das lokal signiert. Wählen Sie PAdES als Signaturformat und eine der zulässigen Baseline-Stufen.
Die Datei vor dem Hochladen prüfen
Das kostenlose DSS-Validierungswerkzeug der Kommission zeigt vorab, was das Register sehen wird. Laden Sie Ihre gesiegelte Erklärung dort hoch und prüfen Sie im Ergebnis zwei Felder:
- Signature format: muss eine der PAdES-BASELINE-Stufen sein.
- Qualification: muss QESeal (Unternehmen) oder QESig (Einzelunternehmer) lauten. Steht dort AdESeal-QC oder AdESig-QC, wurde das Zertifikat als Softwaredatei genutzt statt über eine qualifizierte Einheit oder einen Fernsignaturdienst, und das Register lehnt die Erklärung ab. Bitten Sie Ihren QTSP, auf eine dieser beiden Varianten umzustellen.
Ein qualifiziertes Siegel oder eine qualifizierte Signatur beschaffen
Falls Sie noch kein qualifiziertes Siegel und keine qualifizierte Signatur haben, ist das der Punkt, mit dem Sie heute beginnen sollten. Beides verkaufen QTSPs, oft als Ferndienst (Cloud), den Sie über ein Webportal oder eine API nutzen, manchmal auf einem Hardware-Token. Stellen Sie dem Anbieter vor der Bestellung vier Fragen:
- Wird das Siegel oder die Signatur über eine qualifizierte Erstellungseinheit oder einen qualifizierten Ferndienst genutzt und nicht als Zertifikatsdatei geliefert?
- Enthält das Zertifikat Ihre Kennung in dem Format, das Sie im Register erfassen (bei Unternehmen den organizationIdentifier, zum Beispiel Handelsregister- oder Mehrwertsteuernummer, bei Einzelunternehmern die serialNumber)?
- Kann sein Signaturwerkzeug PAdES-Baseline-Signaturen auf einem bereits signierten PDF anbringen, ohne es zu verändern?
- Wie lange dauert seine Identitätsprüfung?
Schritt 8: Hochladen und verifizieren
Zurück im Register gehen Sie zur dritten Stufe, laden das gesiegelte PDF hoch (per Drag-and-drop oder «Choose file») und klicken auf Verify your Organization. Wenn Sie die Datei umbenennen, halten Sie den Namen unter 100 Zeichen.
Das Register führt dann seine automatischen Prüfungen durch. Das Ergebnis erscheint auf der Seite und im Activity Dashboard, mit einem von drei Status: PROCESSING, SUCCESS oder FAILURE. Bei Erfolg ist Ihre Organisation verifiziert, der Menüpunkt «DPP Registration» wird aktiv und Sie werden Administrator der Organisation im Register.
So sieht eine gescheiterte Verifizierung aus
In unserem Testdurchlauf haben wir die Erklärung bewusst nur mit dem Siegel der Kommission und ohne eigenes Siegel hochgeladen. Das Register hat sie abgelehnt und jede gescheiterte Prüfung aufgelistet. Es führt immer alle Prüfungen durch, ein einzelner Bericht kann also mehrere Fehler auf einmal enthalten:
Der Bericht ist aufschlussreich, weil er zeigt, was das Register tatsächlich prüft. Die wichtigsten Meldungen und ihre Bedeutung:
- «Exactly two signatures are expected»: Die Datei muss das Siegel der Kommission und genau ein Siegel oder eine Signatur Ihrer Organisation enthalten.
- «Countersignature or counterseal is missing»: Sie haben die Erklärung ohne eigenes Siegel hochgeladen.
- «Does not conform to the required PAdES Baseline signature format»: Ihr Signaturwerkzeug hat ein nicht unterstütztes Format oder falsche Einstellungen verwendet, oder Validierungsdaten fehlen. Die Meldung nennt das erkannte Format, in unserem Test war es leer, weil gar kein eigenes Siegel vorhanden war. Prüfen Sie in Acrobat das Standardformat für Signaturen (siehe Schritt 7), fragen Sie sonst Ihren QTSP nach einem PAdES-Baseline-Profil.
- «Does not meet the required Qualified Electronic Seal (QSeal) level»: Das Siegel ist nicht qualifiziert. Mögliche Ursachen: ein fortgeschrittenes statt eines qualifizierten Zertifikats oder ein qualifiziertes Zertifikat, das als Softwaredatei (.p12 oder .pfx) genutzt wurde statt über eine qualifizierte Einheit oder einen Fernsignaturdienst.
- «Certificate … is not trusted, has been revoked»: Das Zertifikat stammt nicht von einem QTSP auf den Vertrauenslisten oder ist nicht mehr gültig.
- «… provided in the organisation registration form, does not correspond to the value …»: Eine Meldung pro Feld, das vom Zertifikat abweicht (rechtlicher Name bzw. Vor- und Nachname, Kennung, Land der Registrierung). Jede Meldung zeigt Ihren Formularwert und den Wert im Zertifikat, Sie sehen also genau, was zu korrigieren ist.
- Jede Meldung zum Siegel der Kommission: Die Datei wurde nach dem Download verändert, oder es ist nicht die für Sie erzeugte Erklärung. Starten Sie neu und fordern Sie eine neue an.
Von der Fehlerseite aus können Sie eine korrigierte Datei hochladen, den Assistenten neu starten, um den gesetzlichen Vertreter zu ändern, oder zu den Organisationsdaten zurückkehren. Eine Änderung der Organisationsdaten startet die Verifizierung neu und erfordert eine neue Erklärung.
Nach der Verifizierung: DPPs registrieren
Die Registrierung ist der Teil des Registers, der noch ausgebaut wird (siehe den Statuskasten am Anfang). Dieser Abschnitt beruht deshalb vor allem auf dem Benutzerhandbuch der Kommission und nicht auf eigenen Screenshots.
Nach der Verifizierung registrieren Sie Produktpässe unter DPP Registration. Für jeden Pass geben Sie seine eindeutige Produktkennung (UPI) an: eine https://-URL, die auf die gehosteten Passdaten verweist. Im Gegenzug vergibt das Register eine eindeutige Registrierungskennung (URI), die seinen Eintrag mit Ihrem Pass verknüpft.
- Zwei Wege der Einreichung: ein Onlineformular für einzelne Pässe oder ein Datei-Upload (JSON oder XML, Vorlagen werden bereitgestellt) für bis zu 100 Pässe pro Datei. Scheitert ein Eintrag einer Datei, wird die gesamte Datei abgelehnt. Die Durchführungsverordnung sieht zudem eine Registrierung über eine API vor, der API-Zugang ist aber noch nicht verfügbar.
- Granularität: Registriert wird auf Modell-, Chargen- oder Artikelebene, je nachdem, was die Produktvorschrift verlangt. Gelten mehrere Gesetze, gewinnt die feinste Ebene. Für Batterien ist nur die Artikelebene verfügbar.
- Asynchrone Verarbeitung: Jede Anfrage erhält eine Korrelations-ID und erscheint im Activity Dashboard als PROCESSING, bis sie mit SUCCESS oder FAILURE endet. Zu gescheiterten Anfragen gibt es einen Fehlerbericht, der sich als CSV exportieren lässt.
- Registrierungsnachweis: Sie können für einen oder mehrere Pässe einen Registrierungsnachweis erzeugen, den die Kommission mit einem qualifizierten Siegel und einem Zeitstempel versieht. Sie können ihn Kunden oder anderen Dritten als Beleg übergeben, jeder erzeugte Nachweis bleibt 90 Tage abrufbar.
Aktueller Stand: In der Testumgebung funktioniert das Einreichen einer Registrierung mit der Pass-URL bereits. Laut Benutzerhandbuch ist eine vollständige Registrierung jedoch noch nicht möglich, weil der semantische Katalog (das Datenmodell) für Batterien als erste Produktgruppe noch nicht final ist und derzeit noch fehlt. Anmeldung und Verifizierung funktionieren aber bereits heute, und nichts hindert Sie daran, sie jetzt abzuschliessen.
Die Verifizierung gültig halten
Der verifizierte Status gilt bis zum Ablauf Ihres Siegel- oder Signaturzertifikats, höchstens aber drei Jahre. Danach können Sie keine neuen Pässe registrieren und bestehende Einträge nicht mehr ändern, bis Sie die Verifizierung wiederholen. Tragen Sie das Erneuerungsdatum zusammen mit dem Ablaufdatum des Zertifikats in Ihren Kalender ein.
Stolperfallen im Überblick
- Das qualifizierte Siegel zuletzt bestellen. Es hat die längste Vorlaufzeit des gesamten Prozesses. Beginnen Sie damit.
- Formulardaten, die nicht zum Zertifikat passen. Rechtlicher Name, Land und Kennung müssen identisch sein, inklusive Rechtsform und Schreibweise.
- Ein Softwarezertifikat oder das falsche Signaturformat. Eine Zertifikatsdatei (.p12 oder .pfx) erzeugt nur ein fortgeschrittenes Siegel, und das Standardformat von Acrobat ist unter Umständen kein PAdES. Prüfen Sie die Datei vor dem Hochladen mit dem Validierungswerkzeug der Kommission.
- Die Erklärung bearbeiten. Jede Änderung ausser Ihrem Siegel macht das Siegel der Kommission ungültig.
- Ein EU-Login-Konto für Test und Produktion verwenden. Die Testumgebung braucht ein eigenes Konto.
- Ein Unternehmen doppelt anmelden. Hat ein Kollege Ihre Organisation bereits angemeldet, lassen Sie sich einladen.
- Die Dreijahresfrist vergessen. Die Verifizierung läuft ab, planen Sie die Erneuerung ein.
Häufige Fragen
Müssen wir uns jetzt anmelden, wenn für unsere Produktgruppe noch keine DPP-Pflicht gilt?
Nein. Die Pflicht greift, sobald die Regeln für Ihre Produktgruppe gelten, beginnend mit bestimmten grossen Batterien am 18. Februar 2027. Die Anmeldung hängt aber nicht von Ihrer Produktgruppe ab, und das qualifizierte Siegel braucht Zeit. Wer früh anmeldet, nimmt den langsamsten Schritt aus dem kritischen Pfad. Bedenken Sie dabei, dass die Verifizierung höchstens drei Jahre gilt.
Hat das Register eine API?
Noch nicht. Die Durchführungsverordnung sieht die Registrierung sowohl über die Benutzeroberfläche als auch über eine API vor, und die Kommission hat beides zum Start angekündigt, Stand Oktober 2026 ist der API-Zugang aber nicht verfügbar. Bis dahin gibt es zwei Wege: das Onlineformular für einzelne Pässe und den Datei-Upload (JSON oder XML) für bis zu 100 Pässe pro Datei. Wer grössere Mengen registriert, sollte den Ablauf so planen, dass dieselben Daten später über die API laufen können, und die Upload-Dateien aus den Produktdaten erzeugen, statt Einträge von Hand zu erfassen. Wir aktualisieren diese Anleitung, sobald die API verfügbar ist.
Kostet das Register etwas?
Die Kommission verlangt für das Register nichts, laut Benutzerhandbuch ist keine Abonnementgebühr vorgesehen. Ihre Kosten sind das qualifizierte Siegel oder die qualifizierte Signatur des QTSP und das Hosting der Passdaten selbst.
Können sich Unternehmen ausserhalb der EU anmelden?
Ja. Die Durchführungsverordnung sieht Wirtschaftsakteure vor, die nicht in der Union niedergelassen sein müssen: Sie verifizieren sich wie EU-Wirtschaftsakteure mit einem qualifizierten elektronischen Siegel (Einzelunternehmer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur). In der Praxis heisst das: ein qualifiziertes Zertifikat eines QTSP auf den Vertrauenslisten von EU und EWR. Welcher Wirtschaftsakteur ein bestimmtes Produkt registrieren muss (etwa der Importeur oder ein Bevollmächtigter), regelt die jeweilige Produktvorschrift.
Kann unser DPP-Dienstleister die Pässe für uns registrieren?
Die Durchführungsverordnung erlaubt verifizierten Wirtschaftsakteuren, Zugriffsrechte an Dritte zu delegieren, die in ihrem Namen handeln, soweit das Unionsrecht dies vorsieht. Ihre Organisation muss trotzdem selbst verifiziert sein und bleibt für alles verantwortlich, was in ihrem Namen registriert wird.
Gibt es das Register auf Deutsch?
Zum Zeitpunkt dieses Artikels ist die Oberfläche des Registers auf Englisch, und die PDF-Erklärung wird nur auf Englisch erzeugt. EU Login selbst lässt sich auf andere Sprachen umstellen.
Wo bekommen wir Hilfe?
Das hängt davon ab, wobei Sie Hilfe brauchen:
- Beim Register selbst (EU Login, Anmeldung, Verifizierungsfehler, Registrierungsanfragen): beim DPP-Helpdesk der Kommission. Die aktuellen Kontaktdaten finden Sie auf der DPP-Register-Seite der Kommission (auf Englisch), die auch auf das Benutzerhandbuch verweist.* Bei den Pässen hinter der Registrierung (Passdaten erstellen und hosten, Kennungen, Datenträger und laufende Aktualisierung): Das gehört nicht zum Aufgabenbereich der Kommission. Wenn Sie einen verlässlichen DPP-Anbieter suchen, sprechen Sie mit uns bei itemactive. Wir bringen Sie von Ihren bestehenden Produktdaten zu Pässen, die bereit für die Registrierung sind.
Fazit: Früh anmelden, registrieren, sobald Ihre Produktgruppe startet
Das EU-DPP-Register ist einfach zu bedienen. Was Zeit kostet, liegt ausserhalb des Registers: ein qualifiziertes Siegel mit genau den richtigen Attributen und ein gesetzlicher Vertreter, der es anbringen kann. Wer sein Siegel jetzt bestellt, in der Testumgebung übt und die Verifizierung im Produktivsystem lange vor der ersten Frist abschliesst, kann vom ersten Tag an Pässe registrieren.
Das Register speichert allerdings nur den Verweis. Der Pass hinter der UPI muss online, korrekt und so lange erreichbar sein, wie das Gesetz es verlangt. itemactive hostet diese Passdaten, erzeugt Kennungen und Datenträger und hält die Pässe über das gesamte Produktleben aktuell, neben Ihren bestehenden ERP- und PIM-Systemen.
Offizielle Quellen und Links
Register
- The DPP Registry (Europäische Kommission, auf Englisch): Übersichtsseite mit Links zum Register, zur Testumgebung und zum Benutzerhandbuch.
- DPP-Register, Produktivsystem: das echte Register.
- DPP-Register, Testumgebung: die Sandbox, mit eigenem EU-Login-Konto.
Dokumentation und Recht
- DPP Registry User Guide for Economic Operators (PDF auf Englisch, Version 1.03, September 2026).
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 der Kommission: die Regeln für das Register, darunter Verifizierung, Registrierungsdaten und Registrierungsnachweis.
- Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR): die Ökodesign-Verordnung, die den Digitalen Produktpass einführt.
Siegel und Signaturen
- DSS-Signaturanwendung (Europäische Kommission, auf Englisch): kostenloses Werkzeug, um die Erklärung im PAdES-Format zu siegeln oder zu signieren.
- DSS-Validierungswerkzeug (Europäische Kommission, auf Englisch): Format und Qualifikationsniveau Ihres Siegels vor dem Hochladen prüfen.
- Vertrauenslisten von EU und EWR: alle qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter, um einen Anbieter für Ihr qualifiziertes Siegel zu finden.
Änderungen an dieser Anleitung
- 4. Oktober 2026: Veröffentlicht. Grundlage sind unser eigener Durchlauf in der Testumgebung des Registers (Version 1.0.12) und das Benutzerhandbuch der Kommission (Version 1.03).